Absagen wegen Coronavirus: Rombach, Literaturhaus und Universität. Auch die Stadtbibliothek sagt bis zum 20. April alle Veranstaltungen ab.

Bild: Patrik Schulz

Die Stadt Freiburg hat heute verfügt, dass alle Veranstaltungen mit 50 oder mehr Teilnehmern bis einschließlich 20.4. untersagt sind.

Vor diesem Hintergrund sagen wir alle Veranstaltungen in diesem Zeitraum ab! Bei uns gekaufte Eintrittskarten nehmen wir zurück und erstatten das Eintrittsgeld.

Mit freundlichen Grüßen
Lena-Rebecca Frey

Buchhandlung Rombach GmbH

Liebes, sehr verehrtes Publikum,

auch wir haben uns der aktuellen Situation entsprechend entschlossen, zunächst bis zum 20. April 2020 alle Veranstaltungen abzusagen. Bereits erworbene Tickets werden zurückerstattet.

Was die Zeit nach den Osterferien angeht, bitten wir Sie, die Ankündigungen auf unserer Webseite zu verfolgen. Unser Programm können Sie indes online durchblättern: Bleiben Sie neugierig, lesen Sie weiter!

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und ein baldiges Wiedersehen.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Literaturhaus
Martin Bruch und Katharina Knüppel

MITTEILUNG

Sofortmaßnahmen der Universität Freiburg gegen die Verbreitung des Coronavirus

 

Die hohe Dynamik und rasante Entwicklung der Corona-Krise hat zur Folge, dass die Universitätsleitung in Abstimmung mit den Dekanen heute Sofortmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus anordnen muss. Über weitere Entwicklungen wird die Universität fortlaufend über ihre Webseite (http://www.uni-freiburg.de/universitaet/corona) informieren.

  1. Der Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 ist bis auf weiteres der 20. April 2020. Bis dahin arbeiten alle Verantwortlichen in Rektorat, Fakultäten und zentralen Betriebseinrichtungen mit Nachdruck daran, das Infektionsrisiko für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende mittels digitaler Lehrformate und weiterer Maßnahmen so weit wie möglich zu verringern. Näheres wird kurzfristig mitgeteilt.
  1. Derzeit laufende Präsenzveranstaltungen werden bis einschließlich 19. April 2020 abgesagt. Dies gilt für Lehrveranstaltungen und Vor- und Einführungskurse für die Studierenden, aber auch für alle anderen Veranstaltungen wie beispielsweise Fortbildungen für Lehrpersonal und Mitarbeitende und den Universitätssport. Ebenfalls werden sonstige Veranstaltungen Dritter in der Universität abgesagt. Für die in dem o.g. Zeitraum abgesagten Lehrveranstaltungen bemüht sich die Universität, soweit möglich, um ein digitales Angebot. Ansonsten werden zu einem späteren Zeitpunkt Ersatzlehrveranstaltungen, soweit dies erforderlich ist, angeboten. Studienbegleitende Pflichtpraktika, die nicht an der Universität stattfinden, wie beispielsweise Industriepraktika, können weiter fortgeführt werden, die Fortführung liegt jedoch im Ermessen des Praktikumsgebers.
  1. Bis zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebs werden Konferenzen, Tagungen und andere öffentliche Veranstaltungen mit externen Teilnehmer/-innen abgesagt.
  1. Die Universitätsbibliothek sowie alle Fachbibliotheken sind bis auf weiteres geschlossen. Es gibt für die Zeit der Schließung keine Rückgabepflicht entliehener Medien. Administration, Infrastruktureinrichtungen und Betriebseinheiten arbeiten vorerst weiter. Studium und Forschung sollen soweit wie möglich aufrechterhalten werden, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Das Service Center Studium stellt auf Beratung und Service per Telefon und E-Mail um. Die Immatrikulation erfolgt per Online-Workflow. Im Übrigen gelten die auf der einschlägigen Website der Universität verlautbarten Regelungen zum Umgang mit der Situation (http://www.uni-freiburg.de/universitaet/corona). Diese werden ständig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Um Beachtung wird gebeten.
  1. Die Öffentlichkeit wird gebeten, universitäre Gebäude und Einrichtungen nur aus wichtigen Gründen zu betreten. Universitäre Museen, Sammlungen und dergleichen bleiben für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen.
  1. Im Interesse der Studierenden und Promovierenden werden die universitären Präsenzprüfungen vorerst bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt, Studierende müssen für diese von der Universität abgesagten Präsenzprüfungen keinen Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen. Für staatliche Prüfungen bemüht sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg derzeit um eine kurzfristige Klärung mit den zuständigen Landesprüfungsämtern, bei denen hierfür die Verantwortung liegt. Über die Ergebnisse wird schnellstmöglich informiert. Fakultäten und Rektorat stellen eine Prüfungsübersicht zusammen, die laufend aktualisiert wird. Alle Abgabefristen für Abschluss- und Seminararbeiten werden um die Dauer der Bibliotheksschließung – nach aktuellem Stand also um fünf Wochen – pauschal verlängert. Darüber hinaus kann die Anmeldung zu Modulen, deren Voraussetzung aufgrund der Regelungen nicht erfüllt werden kann, unter Vorbehalt erfolgen.
  1. Eltern, die ihren Dienst am Arbeitsplatz nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können, weil sie ihren Betreuungspflichten nach der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten nachkommen müssen, werden in Abstimmung mit den Vorgesetzten mobile oder Heimarbeitsmöglichkeiten eingeräumt. Die personalrechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem Ziel einer pragmatischen, mitarbeiterfreundlichen und flexiblen Handhabung geklärt.
  1. Die Stadt Freiburg hat beschlossen, zur Eindämmung des Corona-Virus alle öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Versammlungen mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen zu untersagen. Die Anordnung ist zunächst bis zum 20.04.2020 um 24.00 Uhr befristet. Besprechungen und Gesprächsrunden mit einer präsenten Teilnehmerzahl von über fünf Personen sollen deshalb ab sofort grundsätzlich vermieden werden. Dies gilt auch für Gremiensitzungen (u.a. Senat, Universitätsrat, Fakultätsgremien). Alternativ können Video- oder Telefonschaltkonferenzen erfolgen, Ausnahmen bedürfen einer besonderen Dringlichkeit und Genehmigung in Abstimmung mit dem Rektorat bzw. den Gremienverantwortlichen.
  1. Dienstreisen in die COVID-Risikogebiete werden bis auf weiteres nicht genehmigt; bereits erfolgte Genehmigungen werden widerrufen. Alle Lehrenden, Studierenden und Forschenden, die aus den vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, müssen eine zweiwöchige Selbstquarantäne einhalten.
  1. Alle Mitglieder der Universität sind aufgerufen, die Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bildungsreinrichtungen zu befolgen (http://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Bildungseinrichtungen-Coronavirus.pdf).
  1. Die Universität aktualisiert ihre Planungen und Maßnahmen zur Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit stetig kurzfristig und umfassend. Wir bitten die Mitglieder der Universität daher dringend, die oben genannte Website und ihr E-Mail-Postfach in regelmäßigen Abständen auf neue Hinweise und Informationen zu kontrollieren.
  1. Für den Bereich des Studierendenwerks und des Universitätsklinikums Freiburg erfolgen gesonderte Maßnahmen, die derzeit abgestimmt werden.

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Beziehungsmanagement

Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rektorat . Fahnenbergplatz . 79085 Freiburg